Herbsturlaub mit Hund Deutschland
Um nach einer Ferienunterkunft mit Hund zu filtern, deaktiviere bitte zuerst Deine Auswahl im Filter Urlaubsidee.
****Ferienhaus für Ihren Urlaub mit Hund. Strand & Kilometerlange Wege.
Ihr Rückzugsort mit eingezäuntem Garten für Freilauf.
Moderne Einrichtung / Multimedia / Naturerlebnisse mit Hund/ mobil Arbeiten
Luxus Chalets für romatische Stunden zu zweit, oder mit der ganzen Familie
Ferienhaus mit umzäunten Grundstück und Gartensauna
Direkt am Deich mit großem eingezäunten Garten.
Mit großem Grundstück. In 2 Minuten in Wald und See!
Eingezäuntes Grundstück, Sauna, Kamin, ca. 800 m bis zum Hundestrand
Ferienhäuschen in Alleinlage eingezäuntem Garten und Offenstall für Urlaub
Hundefreundliche Luxus-Cottages & Glamping im Grünen mit Panoramablick
Wir haben für Dich die aktuellen Einreisebestimmungen mit Hund in Deutschland recherchiert. Das brauchst Du für Deinen Urlaub mit Hund Deutschland bzw. für die Einreise und Durchreise mit Hund in Deutschland:
- einen EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
- eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt)
- Die Ein- und Durchreise von Welpen unter 15 Wochen ist verboten. Hundewelpen können frühestens im Alter von 15 Wochen ein- bzw. durchreisen (Mindestalter für die Tollwut-Erstimpfung 12 Lebenswochen plus 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes)
- Für die Einreise bzw. Wiedereinreise aus einem Nicht-EU-Staat muss grundsätzlich eine Dokumentenkontrolle oder Identitätsfeststellung durchgeführt werden. Hierfür muss man den Hund Zoll anmelden.
- Diese Bestimmungen gelten nicht für eine Einreise aus der Schweiz, die als gleichwertig zu den EU-Staaten angesehen wird
- Beachte bitte immer auch die allgemeinen Einreisebestimmungen für Hunde innerhalb der Europäischen Länder
Einfuhrbestimmungen für bestimmte Hunderassen
- Seit 2001 gibt es in Deutschland das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG). Danach dürfen bestimmte Hunderassen nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden. Das sind Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier sowie Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
- Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern noch weitere gelistete Hunderassen sowie deren Kreuzungen, die nicht aus dem Ausland eingeführt oder verbracht werden dürfen.
- Ausnahmen vom Einfuhrverbot: Zur Vermeidung übermäßiger Beschwernisse für Reisende sind folgende Hunde von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot ausgenommen: “Gefährliche” Hunde, die von Personen mitgeführt werden, die sich nicht länger als vier Wochen in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten (Touristenverkehr), “gefährliche” Hunde aus dem in Deutschland zurzeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt oder verbracht werden sowie Behindertenbegleithunde, Blindenhunde etc. Hierbei ist es unbedingt erforderlich, dass man über die zur Überprüfung der Tiere erforderlichen Papiere verfügt (z.B. Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamts).
Tipp: Bist Du unsicher bezüglich der Zuordnung von Hunderassen oder brauchst Du Informationen bzw. Hilfe in Bezug auf die erforderlichen Dokumente, dann erkundige Dich vor Antritt Deiner Reise am besten beim zuständigen Ordnungsamt im jeweiligen Bundesland.
- Erreichen Sie Urlauber mit Hund dort wo diese Sie suchen
- Lasten Sie Ihre Nebensaison aus
- Finden Sie heraus wie hunde-urlaub.net für Sie funktioniert
Finde Deinen Traumurlaub mit Hund
****Ferienhaus für Ihren Urlaub mit Hund. Strand & Kilometerlange Wege.
Ihr Rückzugsort mit eingezäuntem Garten für Freilauf.
Moderne Einrichtung / Multimedia / Naturerlebnisse mit Hund/ mobil Arbeiten